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Nach Mord an Studentin in Freiburg: Verhandlung startet am 5.9.

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17. Juli 2017

©dpa

Nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg im vergangenen Oktober soll am 5. September die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg eröffnet werden. Das gab das Landgericht heute bekannt. 13 öffentliche Verhandlungstage sind demnach angesetzt. 45 Zeugen und 10 Sachverständige sollen gehört werden. Der Angeklagte soll die 19-jährige Studentin angegriffen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er die bewusstlose Frau in der Dreisam abgelegt haben, wo sie starb. Momentan geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mindestens 19 Jahre alt war – er kann damit nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte behauptet, minderjährig zu sein. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann nach Jugendstrafrecht maximal 15 Jahre Haft; nach Erwachsenenstrafrecht droht ihm bis zu lebenslang Gefängnis. (ys)

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