Europa-Park-Feuer mit Drohne gefilmt - Polizei ermittelt
Vielleicht war es ein spektakuläres Video, aber legal waren die Drohnenaufnahmen vom Brand im Europa-Park, die unter anderem auf Youtube veröffentlicht wurden, nicht. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Urheber.
Gegen den Urheber eines Drohnenvideos, das den Großbrand im Europa-Park am Samstag zeigt, wird ermittelt. Am Dienstag bestätigte Yannik Hilger, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Offenburg, dass die Beamten des Polizeipostens Rust die Ermittlungen aufgenommen hätten: "Es geht um einen speziellen Flug", erklärte er. Nach aktuellen Kenntnisstand sei der Betroffene wohl auch bereits identifiziert.
Anzeigen und Eigeninitiative
Aufgrund des Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung war der Ruster Polizeiposten selbst aufmerksam geworden und ermittelte auf Eigeninitiative. Allerdings hätten sich laut Hilger auch zahlreiche Zeugen gemeldet; mehrere davon hätten den Drohnenfilmer zudem angezeigt. Gegen den Filmer wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Bußgeldbescheid bekommt der Filmer dann vom Regierungspräsidium Karlsruhe. »Im Privatbereich beläuft es sich meist auf 200 bis 250 Euro«, sagt Irene Feilhauer, stellvertretende Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Strafe bis 50.000 Euro möglich
Wurden die Aufnahmen von einem gewerblichen Betreiber angefertigt und im Internet zu kommerziellen Zwecken in Umlauf gebracht, kann das Bußgeld für laut Feilhauer auf bis zu 50.000 Euro hinaufschnellen, wenn ihre Flugbahn im Drohnenluftverkehr nicht den Gesetzen entsprach. Berücksichtigt wird ihrer Aussage zufolge auch, ob in wieweit sich die Drohne dem Brandherd genähert hat und dies von strafrechtlicher Relevanz ist.
In einem solchen Fall würde zudem die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das RP Karlsruhe ist seit Januar 2016 für alle Bußgelder zuständig, wenn mit Drohnen gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen wird. Das war bisher 168 Mal der Fall, erklärte Fellhauer.