Offenburg

In Kneipe vom Barhocker gestoßen

Alexander Kappen
Lesezeit 3 Minuten
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15. Mai 2007
Im November kam es in einer Offenburger Kneipe zum Streit. Ein Handwerker (41) stieß einen 58-Jährigen vom Barhocker. Amtsrichterin Ute Körner verurteilte ihn jetzt zu einer Geldstrafe.
Offenburg. »Ich habe mein Getränk bei der Kellnerin bestellt. Da hat sich der Angeklagte einfach eingemischt, mich geohrfeigt und vom Barhocker gestoßen«, jammerte der 58-jährige Geschädigte am Dienstag vor dem Amtsgericht. Richterin Ute Körner verurteilte den 41-jährigen Offenburger Handwerker zu einer Geldstrafe von 1125 Euro. Floris Bittlinger als Vertretung der Staatsanwaltschaft hatte nur eine Strafe von 450 Euro gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Die verhängnisvolle Sams-tagnacht am 11. November: Um etwa 1.45 Uhr, kurz vor dem Zapfenstreich, betrat der Geschädigte, ein 58-jähriger Offenburger Bankkaufmann, mit einem Bekannten eine Offenburger Kneipe. Dort saß der 41-jährige Angeklagte an der Theke. Der 58-Jährige bestellte bei der Kellnerin ein Bier, ihm fiel aber die korrekte Bezeichnung »Guinness« nicht ein und fragte sie nur nach einem dunklen Bier. Diese wusste auf Anhieb nicht Bescheid, woraufhin sich der Geschädigte über deren Unwissenheit beschwert haben soll. Der 41-Jährige versuchte, die Kellnerin zu verteidigen und geriet in einen Streit mit dem Geschädigten. Im Laufe dessen versetzte ihm der Angeklagte eine Ohrfeige und schubste ihn vom Barhocker. Schuld war der Alkohol Der angetrunkene 58-Jährige zog sich einen Bänderabriss am Fuß und Prellungen zu. Ein Krankenwagen brachte ihn in die Sankt Josefsklinik. Der kräftige und großgewachsene Angeklagte gab vor Gericht zu, das ihm körperlich unterlegene Opfer weggestoßen zu haben, da er sich bedrängt gefühlt habe. Er gab aber dem Alkohol die Hauptschuld. In nüchternem Zustand wäre der 58-Jährigen auf dem Barhocker sitzen geblieben, behauptete er. Der Angeklagte gab zu, kurz vor der Gerichtsverhandlung den in der Tatnacht anwesenden Bekannten des Geschädigten aufgesucht und versucht haben, ihn zur Unterschrift eines Schriftstückes zu bewegen, in dem er zugeben soll, dass er und sein Bekannter in der Tatnacht betrunken gewesen waren. »Die Aufklärung des Falles überlassen Sie besser dem Gericht«, las ihm Richterin Körner die Leviten. Im Laufe der Beweisaufnahme sagte zunächst der Geschädigte aus. »Der Angeklagte hat mich beleidigt und auf mich am Boden liegend weiter eingetreten«, klagte er vor Gericht. Als weiterer Zeuge sagte der besagte Bekannte des Opfers, ein 49-jähriger Arbeitsloser, aus. Plötzlich sei sein Kumpel auf dem Boden gelegen, was danach geschah, wisse er nicht. Auch der Wirt, ein 48-jähriger Straßburger, habe von dem Vorfall nichts mitbekommen. Er sei in der Küche gewesen, ebenso wie die besagte Kellnerin. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung engagiert. Immer wieder ergriff er lautstark das Wort und versicherte seine Unschuld. Bei der Urteilsverkündung zeigte er sich dann sichtlich betroffen.

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